Häufig gestellte Fragen zur Finanzbuchhaltung

Für die Finanzbuchhaltung stellen Sie uns bitte alle Rechnungen, Bankauszüge, Kassenbelege und Verträge in digitaler Form zur Verfügung. Ergänzend können Sie uns Umsatzsteuermeldungen und Lohnabrechnungsdaten übermitteln, damit wir Ihre Buchführung vollständig und gesetzeskonform führen können.

Ein systematisches Buchhaltungssystem beginnt mit der Auswahl geeigneter Software, der Definition von Kontenrahmen und der Festlegung klarer Prozesse für Belegerfassung und Kontierung. Wichtig ist die Einhaltung der Swiss GAAP FER oder OR-Vorschriften sowie eine konsistente Dokumentation aller Geschäftsvorfälle.

In der Regel ist die Mehrwertsteuerabrechnung vierteljährlich einzureichen, sofern Ihr Jahresumsatz 100 000 CHF überschreitet. Die Steuerperiode endet jeweils am Quartalsende; die Abrechnung und Zahlung müssen bis zum letzten Tag des zweiten Folgemonats erfolgen.

Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende dem Handelsregister einzureichen. Für die meisten Unternehmen mit Geschäftsjahresende 31.12. bedeutet dies eine Frist bis zum 30.06. des Folgejahres.

Für eine ordnungsgemässe Revision benötigen Revisoren vollständige Jahresabschlüsse, Buchungsjournale, Bilanz- und Erfolgsrechnung, Anlageregister sowie sämtliche Belege zu Geschäfts- und Zahlungsvorfällen.

Digitale Belege lassen sich revisionssicher archivieren, indem sie in durchsuchbare PDF/A-Formate umgewandelt, mit elektronischer Signatur versehen und in zertifizierten Archivsystemen abgelegt werden. Essenziell sind Integritätsprüfungen und ein nachvollziehbares Berechtigungskonzept.